Forschungskreis Vereinte NationenPotsdamer UNO-Konferenz 2004 |
Die Potsdamer UNO-Konferenz 2004 fand am 25. und 26. Juni 2004 in der Universität Potsdam statt und widmete sich dem Schwerpunktthema „Reform der Vereinten Nationen“ . Dabei wurden - ausgehend von den Reformvorschlägen, die UN-Generalsekretär Kofi Annan im September 2002 der UN-Generalversammlung vorgelegt hat - die Reformkonzepte für die Bereiche Friedenssicherung, Umweltschutz, Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechtsschutz erörtert, die Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Zivilgesellschaft sowie die Strukturprobleme der deutschen UN-Politik.
Programm der Konferenz
Freitag, 25. Juni
2004
Referate
Prof. Dr. Klaus Hüfner (Berlin):
Strukturprobleme der deutschen UN-Politik
Dr. Otto Lampe, Leiter des Arbeitsstabes Globale Fragen, Auswärtiges
Amt, Berlin:
Die Zusammenarbeit der Vereinten Nationen mit der Zivilgesellschaft - aus der
Perspektive der deutschen Außenpolitik
Wibke Hansen, M.A., Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Einheit Analyse,
Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (Berlin):
Zivilpersonal in Friedenseinsätzen: Die Arbeit des Zentrums für
Internationale Friedenseinsätze (ZIF) Berlin
Sonnabend, 26. Juni 2004
Referate
Dr. Jochen Prantl, D. Phil. (Oxon), Research Associate, Department of
Politics and International Relations, University of Oxford; (non-resident)
Visiting Fellow, UN Studies Program, Yale University:
Informelle Staatengruppen als Instrument zur Konfliktregulierung:
Auswirkungen auf die Arbeitsweise des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
Dr. Peter H. Sand, Institut für Internationales Recht, Abteilung für
Völkerrecht, Universität München:
Vergemeinschaftung von Umweltgütern als Teil einer UN-Reform?
Dr. Markus Lederer/Dr. Andreas Obser, Universität Potsdam:
Neue Tendenzen in der Entwicklungszusammenarbeit und die Rolle der Vereinten
Nationen
Dr. Ekkehard Strauss, Desk Officer Balkans - Activities and Programs
Branch, Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights, Genf:
Die Rolle der Menschenrechte in der UN-Reform
Am 25 .und 26. Juni 2004 veranstaltete der
Forschungskreis Vereinte Nationen in den Räumen der Juristischen Fakultät der
Universität Potsdam die Potsdamer
UNO-Konferenz 2004 mit dem Thema „Die
Reform der Vereinten Nationen“. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Strukturprobleme
der deutschen UN-Politik.
Dabei vertraten die Referenten in ihren Beiträgen
ihre persönliche Meinung, die nicht der Standpunkt der Institution zu sein
braucht, der sie angehören.
Mit den strukturellen
Problemen der deutschen UN-Politik befaßten sich die beiden ersten Referate
von Klaus Hüfner und Otto
Lampe.
Klaus Hüfner,
früherer Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission, verdeutlichte in seinem
Referat, daß das Konzept der umfassenden Krisenprävention und
Friedenssicherung, das neben den militärischen Aspekten diplomatische,
menschenrechtliche, wirtschaftliche, ökologische, soziale und
entwicklungspolitische Aspekte mit einbezieht und das seit den 90er Jahren des
20. Jahrhunderts in den Vereinten Nationen an Boden gewonnen hat, nicht nur in
den Vereinten Nationen, sondern auch in den Mitgliedstaaten Koordinationsprobleme
aufwirft.
Wie Hüfner erläuterte, seien für die einzelnen
Aufgabengebiete der Vereinten Nationen in Deutschland eine Vielzahl von
Bundesministerien zuständig oder hätten zumindest ein Mitwirkungsrecht.
Durch die unterschiedlichen Interessen der Fachministerien (z.B. Auswärtiges
Amt und Bundesfinanzministerium) bestünde ein beträchtliches
Konfliktpotential, das zur Inkohärenzen
der deutschen UN-Politik führen könne. Zusätzlich erschwert würden die
Koordinationsbemühungen durch die Zuständigkeit
der Bundesländer in einzelnen Bereichen (z.B. der Bildungs- und
Kulturpolitik).
Mangelnde
Kohärenz in der UN-Politik führe, so Hüfner,
zu einem Verlust an Glaubwürdigkeit
in der Staatengemeinschaft, zur Ineffektivität
in bezug auf die Erreichung der angestrebten Ziele und zur Ineffizienz im Hinblick auf die eingesetzten finanziellen
Ressourcen.
Hüfner
stellte verschiedene Reform-Optionen für
die Koordination der deutschen UN-Politik vor, wobei er für eine Stärkung
der Informations-, Monitoring- und Koordinationsfunktionen in bezug auf die
UN-Politik innerhalb der Bundesregierung plädierte, z.B. in Form einer
kombinierten Kompetenz für Globale
Strukturfragen und UN-Politik im Bundeskabinett unter Vorsitz des
Bundeskanzlers, unterstützt durch einen Arbeitsstab
Kohärenz im Bundeskanzleramt.
Er erwarte jedoch keine größeren strukturellen
Reformen in dieser Hinsicht. Größere Chancen lägen in der Entwicklung gemeinsamer kohärenter Konzepte für die UN-Politik der
Bundesministerien, um so funktional mehr Kohärenz zu erreichen.
Deshalb seien die Bemühungen der
Bundesregierung richtig, die globalen Problemfelder konzeptionell als Gesamtaufgabe
einer Vielzahl von Bundesministerien zu identifizieren und gemeinsame Ziele in Aktionsprogrammen festzulegen, z.B. im
Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und
Friedenskonsolidierung“ vom Mai 2004.
In
der anschließenden Diskussion wurde
darauf hingewiesen, daß durch den relativ geringen Stellenwert, den der Bundestag
der UN-Politik beimesse, die Koordination zusätzlich erschwert werde.
Ein aktives Parlament bewirke mehr Transparenz der politischen Entscheidungen
und ein klareres Mandat für die UN-Politik der Regierung.
Hatte sich Hüfner
den Problemen der Koordination der UN-Politik innerhalb der Regierung gewidmet,
beschäftigte sich Otto Lampe, Leiter
des Arbeitsstabes Globale Fragen mit der Frage, wie die deutsche Außenpolitik,
und hier insbesondere die UN-Politik, den Dialog
mit der Zivilgesellschaft gestaltet.
Lampe
wies darauf hin, daß der Dialog inzwischen nicht mehr nur eine Frage der
politischen Opportunität sei, sondern durch die Vielzahl der zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, z.B.
nichtstaatlichen Organisationen (= non-governmental organizations – NGOs) oder
wissenschaftlichen Einrichtungen, die sich „transnational“ z.B. im
Umweltschutz oder der Entwicklungszusammenarbeit betätigten, zu einer
Notwendigkeit geworden sei, weil viele globale Probleme sich ohne
nicht-staatliche Akteure nicht mehr bewältigen ließen.
Die Zusammenarbeit
der Außenpolitik mit der Zivilgesellschaft biete eine Reihe von wichtigen Vorteilen:
sie erschließe regierungsunabhängige
Expertise und Problemlösungskompetenz, erhöhe die Transparenz
der Entscheidungsprozesse und damit auch die Legitimation außenpolitischen
Handelns und mobilisiere die
Gesellschaft für bestimmte außenpolitische Anliegen. Zudem hätten viele NGOs
einen besseren Zugang zu den Bevölkerungsgruppen, denen sich viele
UN-Programme widmeten, und würden so effektiver
und effizienter helfen können.
Dabei müsse man sich aber der Grenzen
der Zusammenarbeit bewußt bleiben: NGOs
würden notwendig Partikularinteressen
vertreten, für die Güterabwägung und
das Gesamtkonzept sei weiterhin die Regierung
verantwortlich, welche die notwendige demokratische
Legitimation durch das gewählte Parlament
beziehe.
In der Zusammenarbeit mit den Organisationen der Zivilgesellschaft sei eine
„Kultur der Zusammenarbeit“ zu
entwickeln, d.h. es sei eine regelmäßige
intensive Zusammenarbeit und die Bildung
von Politiknetzwerken zwischen Auswärtigem Amt bzw. der Bundesregierung
insgesamt und Parlament, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Kirchen
und der Wirtschaft in allen Bereichen der Außenpolitik anzustreben. Man unterstütze
die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher
Organisationen in die Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung der Ergebnisse
von internationalen Konferenzen und Verhandlungen. Außerdem setze man sich
für verbesserte Mitwirkungsmöglichkeiten
der NGOs in den Institutionen der Vereinten Nationen ein.
Lampe erläuterte in diesem Zusammenhang die Vorschläge des Cardoso-Panels, benannt nach seinem Vorsitzenden,
das sich mit der Verbesserung der Arbeits- und Mitwirkungsmöglichkeiten von
NGOs in den UN-Hauptorganen und den sonstigen Gremien der UNO beschäftigt
hatte.
Die anschließende Diskussion
befaßte sich mit dem schnellen Wandel bei der Mitwirkung von NGOs im UN-System:
Habe man sich bis vor kurzem auf die Mitwirkung in den UN-Hauptorganen beschränkt,
gehe es nun – so führte Lampe aus
– auch um die Mitwirkung in den Sonderorganisationen und in den Organisationen
der Weltbankgruppe und dem Weltwährungsfonds. Ebenso bemühten sich die
Vereinten Nationen, nicht nur das Gespräch mit den arrivierten NGOs, sondern
auch mit den kleinen, vor Ort tätigen Gruppen zu suchen.
Wibke Hansen, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Zentrums
für internationale Friedenseinsätze (ZIF) in Berlin, erläuterte in ihrem
Referat Aufgaben und Arbeitsweise des im Jahr
2002 gegründeten Zentrums. Das ZIF sei eine gemeinnützige GmbH mit der
Bundesrepublik Deutschland als Gesellschafter, vertreten durch das Auswärtige
Amt. Im Aufsichtsrat des Zentrums sind außerdem BMVg, BMZ und BMI vertreten
sowie der Bundestag durch vier Abgeordnete.
Aufgabe des ZIF sei die Ausbildung
von deutschem Zivilpersonal für Friedens- und Wahlbeobachtungseinsätze der
Vereinten Nationen, der OSZE und der EU. In den Aufgabenbereich fielen auch der Ausbau und die Pflege eines Personal-Pools von qualifizierten
Kandidaten, die Betreuung von zivilem
Personal in und nach den Friedenseinsätzen, sowie die Analyse der Friedenseinsätze und
die Weiterentwicklung von Konzepten für die Friedenseinsätze.
Die Ausbildungskurse des ZIF seien keine Form akademischer Ausbildung,
sondern ein praxisnahes Training, die
Kursinhalte umfaßten Themen wie interkulturelle Kommunikation oder die
rechtlichen Grundlagen von Friedenseinsätzen. Adressaten der Kurse seien in erster Linie deutsche Fach-
und Führungskräfte, welche die Kriterien der UN, EU und OSZE für einen
internationalen Einsatz erfüllten.
Nach Ende der Kurse würde
durch das ZIF entschieden, ob Kursteilnehmer in die deutsche Personalreserve
für Friedenseinsätze aufgenommen würden. Eine direkte Bewerbung
für die Personalreserve sei –
abgesehen von begründeten Ausnahmefällen, wo Kandidaten bereits über eine
langjährige Erfahrung in Friedenseinsätzen verfügen – nicht möglich.
Aus diesem Personalpool
vermittele das ZIF in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt qualifiziertes
Personal an die Träger internationaler Friedenseinsätze. Gegenwärtig befänden
sich rund 200 Deutsche als Zivilpersonal in internationalen Friedenseinsätzen.
Außerdem habe das ZIF fast 900 deutsche Lang- und Kurzzeit-Wahlbeobachter in
die ganze Welt entsandt.
Neben der Ausbildung sei die Betreuung
des zivilen Personals in Friedenseinsätzen eine wichtige Aufgabe des ZIF,
z.B. durch persönliche Ausreise-, Zwischen- und Rückkehrergespräche, Anrufe,
Besuche von ZIF-Mitarbeitern vor Ort und die Auswertung von Erfahrungsberichten.
Die Auswertung der Erfahrungen sowie die Auswertung aller sonstigen
Informationen über Entwicklungen im Bereich Krisenprävention, Peacekeeping und
Peacebuilding dienten der Weiterentwicklung
der Ausbildungskonzepte und der Konzepte für Peacebuilding allgemein.
Bei der Personalausbildung und –betreuung für zivile Friedenseinsätze gäbe
es einige Probleme, denen man sich in
Zukunft verstärkt widmen müßte: Zivile Tätigkeiten in internationalen
Friedensmissionen erforderten auf der einen Seite eine mehrmonatige bis mehrjährige
Verfügbarkeit und eine anhaltende Motivation und Leistungsbereitschaft, Rückkehrer
aus Friedenseinsätzen stießen aber auf
mangelndes Verständnis für die beruflichen und persönlichen Erfahrungen,
die häufig nicht in ihrer beruflichen Tätigkeit im Anschluß an den
Auslandsaufenthalt honoriert würden. Ebenso seien bisher die Möglichkeiten der
Freistellung aus festen Beschäftigungsverhältnissen sowie die
Sozialversicherungsfragen nicht befriedigend geregelt; hier seien gesetzliche
Regelungen erforderlich. Es gehe aber auch darum, die Wertschätzung in
Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft für die Arbeit des zivilen
Friedenspersonals zu steigern.
In der anschließenden
Diskussion gab Wibke Hansen Beispiele
für die Arbeit des zivilen Personals, z.B. beim Wiederaufbau rechtlicher
Strukturen, bei der Demobilisierung und Reintegration von Soldaten in die
Gesellschaft oder bei der Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von
Wahlen. Außerdem erläuterte sie die Kursinhalte „interkulturelle
Kompetenz“ und „Menschenrechte“.
Hatte Wibke Hansen sich mit den Aspekten der Friedenssicherung auf der
Ebene des Mitgliedstaates beschäftigt, analysierte
Jochen Prantl (Universität Oxford)
in seinem Referat die neueren strukturellen Entwicklungen des nach der UN-Charta
für die Friedenssicherung zentral zuständigen Hauptorgans der UNO, des
Sicherheitsrats, und zwar anhand der Rolle
von informellen Staatengruppen in der UNO bei der Konfliktlösung.
Sein Referat machte die bei
Reformdiskussionen oft übersehene Fähigkeit der UNO deutlich, angesichts neuer
politischer Konfliktkonstellationen ohne Änderung der Charta flexibel neue
Arbeitsweisen der UN-Hauptorgane zu entwickeln, die sie befähigen,
wirksamer auf die neuen Herausforderungen reagieren zu können.
Seit Beginn der 90er
Jahre hätte sich der Sicherheitsrat aufgrund des Konsens der ständigen Ratsmitglieder in
der Lage gesehen, häufiger als bisher in friedensgefährdende internationale
Konflikte einzugreifen. Daneben habe sich der Rat in einer veränderten
Interpretation von Artikel 39 der Charta entschieden, zunehmend in interne
Konflikte eines Landes durch UN-Friedensmissionen und/oder Sanktionen
einzugreifen, wenn die Konflikte es z.B. durch massive
Menschenrechtsverletzungen gegenüber einer größeren Bevölkerungsgruppe
unabweisbar scheinen ließen, in ihnen eine Friedensbedrohung im Sinne der
Charta zu sehen.
Zugleich hinderten, so führte
Prantl aus, strukturelle
Defizite den Sicherheitsrat,
trotz der gewachsenen Möglichkeiten seine
Aufgaben in der Friedenssicherung effektiv wahrzunehmen: Die großen
Unterschiede in der personellen Ausstattung der UN-Botschaften und in den
Erfahrungen in der praktischen Arbeit des Rats, die zwischen den ständigen
Ratsmitgliedern auf der einen Seite und den durchschnittlich ca. alle 15-20
Jahre für zwei Jahre in den Rat gewählten nichtständigen Ratsmitglieder bestünden,
hinderten den Sicherheitsrat, mit der zunehmenden Zahl an politischen Konflikten
wirksam umzugehen.
Die Vereinten Nationen
reagierten auf diese Situation, so machte Prantl
deutlich, mit der verstärkten Nutzung informeller,
d.h. in der Charta nicht vorgesehener Gruppierungen,
von denen sie auch schon in den ersten Jahrzehnten nach der Gründung Gebrauch
gemacht habe, damals jedoch seltener: die Bildung
informeller Gruppen von Mitgliedstaaten, oft „Kontaktgruppe“ oder „Freundesgruppen
des Generalsekretärs“ genannt, die sich mit Maßnahmen zur Vermittlung in
politischen Konflikten befaßten und oft die Lösung der Konflikte
vorbereiteten. Die schwierige Vermittlungsarbeit werde so aus der komplexen
politischen Dynamik des Sicherheitsrats für eine Weile herausgehalten und in
eine kleine Gruppe von Staaten verlagert, die an der Konfliktlösung stärker
interessiert seien. Sei dann eine tragfähige Konfliktlösung gefunden, werde
die Lösung durch eine Ratsresolution festgeschrieben und erhalte so die
erforderliche politische Legitimation.
Die zunehmende Nutzung
informeller Staatengruppen bei der Konfliktlösung stelle, so Prantl,
eine Reform des Rats in kleinen Schritten innerhalb des Rahmens der
Charta dar, die in der Praxis oft die bessere Lösung sei als die Reform durch
Chartaänderung, die aufgrund der komplexen Interessenstrukturen in der
Generalversammlung und bei den ständigen Ratsmitgliedern, die jeder durch die
Generalversammlung beschlossenen Chartaänderung bei der Ratifizierung zustimmen
müßten, meistens nur eine wenig wirksame Minimal-Reform darstelle.
Die anschließende Diskussion
machte deutlich, daß viele Mitgliedstaaten in der Nutzung
informeller Staatengruppen einen gangbaren Weg sehen, der Mehrheit
der Mitglieder der Generalversammlung eine Mitwirkung an der Lösung politischer
Konflikte zu ermöglichen, die ihnen nach den der Generalversammlung durch
die Charta zugewiesenen Kompetenzen sonst kaum möglich wäre. Das UN-Sekretariat, so hob Prantl
aufgrund seiner Interviews mit Sekretariatsmitarbeitern hervor, sehe in den informellen
Staatengruppen sehr wirksame Instrumente zur Konfliktlösung.
Peter H. Sand, Umweltvölkerrechtler von der Universität München,
befaßte sich in seinem Referat mit einer oft vernachlässigten, letztlich aber
für den Weltfrieden ebenso wichtigen Dimension der UN-Aufgaben: mit dem internationalen
Umweltschutz. Er führte aus, daß nach einem jahrzehntelangen Reformstau im
UN-Umweltschutz in jüngster Zeit die Diskussion über Reformkonzepte wieder in
Gang gekommen sei – im Rahmen des Konzepts der „International
Environmental Global Governance“.
Im wesentlichen habe sich die
Diskussionen auf eine Vielzahl von Debattenbeiträgen für und gegen eine „Weltumweltorganisation“
konzentriert. Sand kritisierte, daß
es im Gegensatz zu den Beiträgen zu Organisationsfragen kaum Reformvorschläge für die Gestaltung von Welt-Umwelt-Regimen gäbe.
Eine löbliche Ausnahme sei das Jahresgutachten des Wissenschaftlichen Beirats
der (deutschen) Bundesregierung für Globale Umweltveränderungen aus dem Jahr
2001 über „Neue Strukturen Globaler Umweltpolitik“.
Der Beirat schlage vor, auf
die Nutzung globaler Gemeinschaftsgüter
(z.B. des internationalen Luftraums durch Flugverkehr und der Hohen See durch
Schiffahrt) Gebühren zu erheben, die
zweckgebunden zum Schutz und zum Erhalt
globaler Umweltgüter verwendet werden sollen; positive Entgelte sind dagegen für einen Nutzungsverzicht auf nationale Umweltgüter von globalem Wert
vorgesehen.
Sand plädiert in diesem Zusammenhang dafür, im Sinne des angelsächsischen
Umweltvölkerrechts von einer „public trusteeship“ der Staaten auszugehen, nach der die Staaten
als „Treuhänder“ der Zivilgesellschaft Rechenschaft
schulden für eine auftragsgemäße Nutzung der ihnen anvertrauten Umweltgüter.
Ein solches Konzept mache den
Staaten ihre Souveränität nicht
streitig – weder die Hoheit über nationale Umweltgüter noch den Zugang zu
globalen Umweltgütern – sondern nehme sie für ihren Umgang mit eben diesen
Gemeinschaftsgütern in die Pflicht, indem es ihnen darüber Rechenschaft
abverlangt gegenüber den eigentlichen „Begünstigten“ intergenerationeller
Treuhandschaft, d.h. gegenüber der globalen Zivilgesellschaft (gegenwärtige
und zukünftige Generationen). Aufgabe des Umweltvölkerrechts sei es, diese multilaterale
Verantwortlichkeit (accountability) der Staaten – deren Inhalt und Form
sich radikal von der traditionellen bilateralen Staatenverantwortlichkeit
unterscheide – weiter auszugestalten.
In der Diskussion wurde erörtert,
inwieweit sich der bestehende UN-Treuhandrat,
der nach der Beendigung aller Treuhandmandate für ehemalige Kolonialgebiete
funktionslos geworden sei, sich für eine Treuhandschaft
für globale Umweltgüter umwidmen ließe. Sand argumentierte, der Treuhandrat habe seinerzeit durchaus
versucht, zugunsten der Menschenrechte der jeweiligen Bevölkerung in den
Mandatsgebieten in die Souveränität der Mandatsmächte einzugreifen, insofern
habe der Treuhandrat eine brauchbare Tradition für eine solche neue Aufgabe.
Gegen die Umwidmung des Treuhandrats spräche das komplizierte und langwierige
Verfahren der Chartaänderung, zumal viele Staaten die Reform des UN-Umweltprogramms UNEP für wichtiger hielten.
Im Gegensatz zu dem relativ
langsamen Wandel im UN-Umweltschutz machte das Referat von Markus Lederer und Andreas
Obser von der Universität Potsdam über die neuen Tendenzen in der
Entwicklungszusammenarbeit der Vereinten Nationen deutlich, daß sich hier
komplexe und tiefgreifende Wandlungsprozesse vollziehen, welche die Vereinten
Nationen vor schwierige Gestaltungs- und Koordinationsaufgaben in der
Entwicklungszusammenarbeit stellen: die Entwicklungszusammenarbeit orientiert
sich – angesichts knapper werdender finanzieller Ressourcen – mehr an
langfristigen Zielen und fördert weniger einzelne Projekte – es werde daher
auch weniger als früher das einzelne Ergebnis (output) wie z.B. die Zahl der
gebauten Schulen, sondern die Wirkung (outcome) betrachtet, z.B. wie viele
Kinder erfolgreich eine Grundschulausbildung absolviert hätten.
Im Mittelpunkt stünde das „Capacity
Building“, d.h. die Fähigkeit der Entwicklungshilfeempfänger zu stärken,
eigene Entwicklungspläne zu erarbeiten und zu implementieren. Hierin sieht das UN
Entwicklungsprogramm UNDP eine seiner Kernaufgaben neben der Koordination
der durch viele Einzelorganisationen wie UNICEF oder UN-Bevölkerungsfonds
durchgeführten Entwicklungspolitik des UN-Systems.
Dabei läge ein Kernproblem
der Koordination darin, daß UNDP und die
Hauptorgane der UN, Generalversammlung, Sicherheitsrat und Sekretariat, kaum
Einfluß auf die Bretton-Woods-Institutionen Weltbankgruppe und Internationaler
Währungsfonds (IWF) hätten und eine stärkere Einbindung bisher immer
wieder auf den erfolgreichen Widerstand der beiden Institutionen und ihrer
Hauptfinanziers, der westlichen Industriestaaten, gestoßen sei. Deshalb sei es
nicht erstaunlich, daß die wichtigen
Strategiedebatten des letzten Jahrzehnts, welche entwicklungspolitische
Auswirkungen gehabt hätten, außerhalb
des eigentlichen UN-Rahmens stattgefunden hätten: z.B. die Debatte um die
Reform der internationalen Finanzarchitektur im IWF und der G-8, die Debatte um
Entschuldungsinitiativen in IWF, Weltbank und G-8.
Insgesamt hätte, so Lederer
und Obser, die UN-Entwicklungszusammenarbeit
einen Bedeutungsverlust hinnehmen müssen.
Das käme am deutlichsten im Zustand des UNDP zum Ausdruck, der von großen
Mittelkürzungen durch die Geberländer betroffen sei und noch keine
konzeptionelle Antwort auf diese Situation gefunden habe. Der politische Wille
zu multilateraler Entwicklungszusammenarbeit sei zu gering, wie z.B. die
Weltkonferenz über Entwicklungsfinanzierung in Monterrey 2002 gezeigt hätte:
Es sei dort keine Erhöhung der Finanzmittel in Aussicht gestellt und nicht über
neue Finanzierungsmöglichkeiten ernsthaft nachgedacht worden.
In der Diskussion wurden
neben den Problemen der Koordination vor allem das Konzept der „Good Governance“ thematisiert. Es sei wichtig und
auf lange Sicht erfolgreich, durch die Konditionierung von
Entwicklungshilfeleistungen Elemente der „good governance“ wie demokratische
Strukturen oder Schutz der Menschenrechte in den Empfängerländern zu stärken.
Mit den neuen Möglichkeiten,
welche die UN-Reformen der letzten Jahre böten und den Anforderungen, vor die
es das UN-Menschenrechtsschutz-System
stelle, befaßte sich das Referat von Ekkehard
Strauß, zum Zeitpunkt des Referats Mitarbeiter des Büros des
Hochkommissars für Menschenrechte OHCHR in Genf. Das Referat wurde verlesen,
weil Strauß wegen Krankheit nicht an der Konferenz teilnehmen konnte. Aus dem
gleichen Grund fand auch keine Diskussion nach dem Referat statt.
Wie Strauß in seinem Referat deutlich machte, sei durch die
Strukturreformen im UN-Sekretariat der Einfluß
des Menschenrechtsschutzes auf die Entscheidungsprozesse im UN-Sekretariat gestärkt
worden: in allen vier Sektoren der UN-Arbeit – Frieden und Sicherheit,
wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten, humanitäre Angelegenheiten und
Entwicklung, die von je einem Exekutivkomitee geleitet würden, würden die
Menschenrechte als „Querschnittsaufgabe“ aufgefaßt und seien in allen vier
Komitees vertreten. Der Hochkommissar für Menschenrechte gehöre der „Senior
Management Group“ an, dem Kabinett des Generalsekretärs, das aus den Leitern
der UN-Organisationen und –Programme bestünde.
Was die inhaltliche Verankerung der Menschenrechte in den einzelnen Tätigkeitsfeldern
angehe, seien auch hier neue Strukturen entwickelt worden: So würden bei der
Ausarbeitung von Entwicklungsplänen, die von den UN-Organisationen für
einzelne Länder konzipiert würden, der Schutz der Menschenrechte als wichtiger
Bestandteil mit einbezogen, ebenso bei den Projekten der Weltbank, für welche
das OHCHR gemeinsam mit der Weltbank entsprechende Richtlinien erarbeitet habe.
Ähnliches gelte auch im Bereich der Friedenssicherung für die Planung und
Durchführung von UN-Friedensmissionen und für die Formulierung der
Millenniumsziele in der sogenannten
„Millennium Declaration“ im Jahr 2000 und die Überprüfung ihrer Umsetzung.
Des weiteren stehe das
UN-Menschenrechtssystem auch vor neuen Herausforderungen, was die Arbeit
der Vertragsüberwachungsorgane (Treaty Bodies) für die
Menschenrechtskonventionen angehe. Hier habe der UN-Generalsekretär eine Vereinheitlichung
der Berichtspflichten der Mitgliedstaaten der Konventionen durch die Vorlage
eines einzigen, umfassenden Staatenberichts gefordert.
Unfassende Konsultationen mit
den Mitgliedstaaten der Treaty Bodies und
Experten hätten jedoch ergeben, daß man befürworte,
der einzelne Staat solle in einem sogenannten
„Core Document“ (Kerndokument)
alle fünf Jahre neben allgemeinen Informationen auch Angaben
zu solchen substantiellen Menschenrechten machen, die den verschiedenen
Menschenrechtsverträgen gemeinsam seien.
Dazu sollten – je nach
Mitgliedschaft in den einzelnen Menschenrechtskonventionen - weitere, kürzere
Berichte kommen, die das „Core Document“ im Hinblick auf die durch den jeweiligen
Vertrag geschützten Menschenrechte ergänzten. Damit sollten die Belastungen
der Staaten durch die Berichtspflichten verringert, aber zugleich die Unabhängigkeit
und die Flexibilität der einzelnen Treaty Bodies gewahrt werden. Entsprechende
Richtlinien, welche von einer Konferenz der Vorsitzenden aller Treaty Bodies
entwickelt worden seien, müßten nun von allen Treaty Bodies angenommen werden.
Der Forschungskreis Vereinte Nationen veröffentlicht gemeinsam mit dem Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam eine Broschüre mit den Referaten sowie den Zusammenfassungen der Diskussionen.
Die Broschüre kann beim Forschungskreis oder beim Menschenrechtszentrum bestellt werden.