Forschungskreis Vereinte Nationen

Abstract Weiß

 

Die Bekämpfung des Rassismus in Deutschland vor dem Hintergrund des Arbeit des CERD

Dr. Norman Weiß

 

I. Rassismus in Deutschland - ein Thema für die Vereinten Nationen

Allein seit 1995 haben sich mehrere Gremien der Vereinten Nationen zu Erscheinungen von Rassismus in der Bundesrepublik Deutschland geäußert: der UN-Sonderberichterstatter über gegenwärtige Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und verwandter Intoleranz, der Ausschuß über die Rechte des Kindes, UN-Sonderberichterstatter über Folter, grausame und unmenschliche Behandlung oder Strafe, der Menschenrechtsausschuß und der CERD. Nicht zu vergessen ist ein Bericht des europäischen Ausschusses zur Verhütung der Folter (CPT) zur Situation in Deutschland vom 11. 09. 1996 (ein Bericht des Europäischen Ausschusses zur Bekämpfung vom Rassismus und Intoleranz [ECRI] steht in diesem Herbst bevor).

In all diesen Dokumenten werden die Vorkommnisse beschrieben und bewertet, die seit Beginn der neunziger Jahre in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland verstärkt aufgetreten sind: fremdenfeindliche Gewalttaten, antisemitische Aktionen und rassisch motivierte Übergriffe, die sich insbesondere gegen Asylbewerber und andere Ausländer richteten. Hoyerswerda, Rostock, Mölln und Berlin stehen stellvertretend für viele andere Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland.

Die Bekämpfung rassischer Diskriminierung, die sich vor allem in den beispielhaft beschriebenen Gewalttaten und Übergriffen äußert, ist zuvörderst Sache der nationalen Behörden und gegebenenfalls der Gerichte. Die Arbeit internationaler Organisationen bildet einen wichtigen Hintergrund für das nationale Tätigwerden. Insbesondere liegt ihr Einfluß in der Ausbildung einer Menschenrechtskultur, die Erscheinungsformen rassischer Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit nicht schweigsam hinnimmt, sondern aktiv gegen sie vorgeht, gerade auch im gesellschaftlichen Bereich.

II. Wirkung von CERD auf die Rassismusbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland

Das Referat erläutert erstens die Arbeit von CERD im Rahmen des Individualbeschwerdeverfahrens mit Blick auf mögliche Implikationen für die Lage in der Bundesrepublik Deutschland, zweitens die Stellungnahme von CERD zum Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland und beschreibt drittens Ansätze zur Bekämpfung des Rassismus sowie mögliche Defizite hierbei:

1. Das Individualbeschwerdeverfahren und seine Implikationen für die Bundesrepublik Deutschland

Seit 1984 ist CERD mit der Prüfung von Mitteilungen gemäß Art. 14 des Übereinkommens befaßt, mit denen einzelne eine Verletzung des Übereinkommens durch diejenigen Vertragsstaaten rügen können, die diese Prüfungskompetenz von CERD anerkannt haben. Deren Zahl beträgt inzwischen 28. Bis zu seiner 44. Sitzung im März 1994 hatte der Ausschuß sachlich über vier Mitteilungen entschieden. Bis zur 53. Sitzung im August 1998 erklärte er drei weitere Mitteilungen für unzulässig. Im Jahr 1999 wurden wiederum drei Mitteilungen sachlich beschieden.

Die Bundesrepublik Deutschland hat im Gegensatz zu einer Reihe anderer europäischer Staaten die Prüfungskompetenz von CERD bislang nicht anerkannt. Gleichwohl lassen die Entscheidungen des Rassendiskriminierungsausschusses Rückschlüsse auf vergleichbare Situationen in der Bundesrepublik Deutschland zu.

Die Entscheidungen des CERD lassen sich in zwei Gruppen unterteilen: Fragen aus dem Bereich Arbeit und Beschäftigung und die strafrechtliche Bekämpfung rassischer Diskriminierung. Hierbei ist allerdings auf die Inter-Partes-Wirkung dieser Entscheidungen hinzuweisen. Die Bundesrepublik Deutschland, die ja noch nicht einmal die Prüfungskompetenz des CERD anerkannt hat, ist also in keiner Weise an die Entscheidungen gebunden. Diese sind bekanntlich auch nicht mit Rechtsverbindlichkeit ausgestattet.

Gleichwohl kommt den Views des CERD - wie denen der anderen Treaty Bodies [Vertragsorgane der Menschenrechtskonventionen, H.V.] - Bedeutung zu. Wenn ein solches Vertragsorgan mit der Prüfung von Mitteilungen betraut wird, müssen die Staaten dessen Rechtsmeinung auch bei ihrem Verhalten gebührend berücksichtigen. Ob die Ausschüsse die autoritativen Interpreten "ihrer" Verträge sind, kann hier dahingestellt bleiben. Jedenfalls geben sie mit ihrer Arbeit insgesamt - Entscheidungen über individuelle Mitteilungen, abschließenden Stellungnahmen zu Staatenberichten und Allgemeinen Bemerkungen zu einzelnen Artikeln der Verträge - wichtige Auslegungshilfen.

2. Staatenberichte der Bundesrepublik Deutschland

Der Ausschuß bringt gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zwar Verständnis für Schwierigkeiten zum Ausdruck, wie sie insbesondere aus der Wiedervereinigung resultieren, verlangt aber gleichzeitig unverminderte Anstrengungen im Kampf gegen rassische Diskriminierung und Gewalthandlungen.

3. Ansätze zur Bekämpfung des Rassismus sowie mögliche Defizite

Rassistische Ausschreitungen, so wird oftmals gesagt, sind handfeste Ausprägungen eines gesellschaftlichen Klimas. So wurden etwa im Rahmen der Debatte über die Neufassung des Art. 16a GG die Täter von Hoyerswerda und die braven Bürger, die ihnen die Steine reichten, als Umsetzer der Asylpolitik der Bundesregierung bezeichnet. Ohne hier agitatorische Brandstiftervorwürfe nachplappern zu wollen, gibt es zwei Hauptstrategien, um gegen rassisch begründete Diskriminierungen vorzugehen:

Erstens die strafrechtliche Verfolgung der Täter und zweitens Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen, um eine Menschenrechtskultur zu schaffen, innerhalb derer solche Diskriminierungen unterbleiben.

Für den Forschungskreis Vereinte Nationen ist der zweite Komplex der näherliegende; viele der Konferenzteilnehmer arbeiten direkt oder indirekt daran mit. Wenn auch der Grundstein für den Respekt vor dem Nächsten und für die Achtung seiner Würde vor allem in der Familie zu legen ist, so liegt hier auch eine große Aufgabe - häufig nachholender Natur - für sämtliche Bildungseinrichtungen. Neben Schule, Berufsschule und Hochschule ist in bestimmten Bereichen auch die berufspraktische Aus- und Fortbildung gefordert. Zu denken ist an die Schulung von Polizisten und Justizvollzugsangestellten im besonderen und von Hoheitsträgern im allgemeinen. Entsprechende Programme und Maßnahmen werden von den Vereinten Nationen und gerade auch vom CERD immer wieder gefordert.

Mit dem NAPAP-Nachfolgeprojekt, das ursprünglich von der EU finanziert wurde und jetzt vom Land Brandenburg, soll in Brandenburg die Polizeiarbeit in multikulturellen Gesellschaften verbessert werden. Generell geht es deshalb darum, dem in einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung und offenen Gesellschaft agierenden Polizisten die zunehmende faktische Notwendigkeit einer interkulturellen Verständigung deutlich zu machen. Gleichzeitig soll seine diesbezügliche Handlungskompetenz gefördert werden.

Nach Ansicht der Polizei müsse ein Polizeibeamter grundsätzlich möglichen Spannungen und Konflikten in der Berufsausübung konstruktiv begegnen können. Hierfür sei es erforderlich, daß er sich auf rechtsstaatlicher Grundlage, ausgerichtet an den Wertorientierungen des Grundgesetzes, selbständig urteilend bewege. Im besonderen Problembereich des Umgangs mit Ausländern und Angehörigen ethnischer Minderheiten werde der Polizeibeamte insoweit besonders gefordert, daß über das beschriebene Verhalten hinaus ein Sicheinlassen auf kulturelle Unterschiede und gegebenenfalls fremde Denk- und Verhaltensweisen erforderlich sei.

III. Schlußbemerkung

Die Bekämpfung rassischer Diskriminierung ist eine umfassende Aufgabe, die nur bei kontinuierlicher Durchführung und mehrgleisiger Vorgehensweise erfolgversprechend erscheint.

Die Arbeit internationaler Organisationen und ihrer Gremien kann das im Regelfall erforderliche Handeln nationaler Organe nicht ersetzen. Sie kann aber Leitlinien aufstellen, an denen sich die Staaten orientieren sollen.

Wie andere Vertragsorgane leistet der CERD hier beachtliches. Die kurze Präsentation seiner Rechtsprechung zu den Individualbeschwerden hat gezeigt, daß er konkrete Anforderungen etwa an eine diskriminierungsfreie Arbeitswelt stellt.

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